Häufige Fragen

Als kompetenter Ansprechpartner in allen Bestattungsfragen möchten wir an dieser Stelle einige der am häufigsten gestellten Fragen beantworten.

Sterbeurkunden

Diese werden von dem für den Ort des Todes zuständigen Standesamt ausgestellt und dient als amtlicher Nachweis des Todes und wird zur Vorlage bei Ämtern, Versicherungen und Banken benötigt.

Gleichfalls sind die Sterbeurkunden für die Beantragung von Renten, Pensionen und Sterbegeldbeihilfen. Im Rahmen des Bestattungsauftrages besorgen wir die notwendigen Unterlagen, legen diese dem Standesbeamten zur Beurkundung vor und stellen Ihnen die Sterbeurkunden zu.

Pensionsfragen

Die zuständigen Versicherungsanstalten informieren Sie darüber, welche Unterlagen Sie zur Erlangung der Renten- und Pensionsansprüche benötigen.

Einige Anträge können wir in Ihrem Auftrag stellen und weiterleiten, andere Anträge müssen durch den Berechtigten selbst gestellt werden. Im Rahmen eines Beratungsgespräches können wir die individuellen Detailfragen mit Ihnen klären.

Berechtigungen und Verpflichtungen des Verstorbenen

Alle Verpflichtungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten eingegangen ist, müssen nach dem Ableben entweder geändert, gelöscht oder gekündigt werden.

Davon können alle Arten von Verträgen, z. B. Mietverträge, Mitgliedschaften bei Vereinen usw. betroffen sein. Auch die Änderung der Zulassung des Kfz darf nicht vergessen werden. Ein Großteil dieser Abmeldungen wird bei der Abwicklung eines Sterbefalls von uns erledigt.

Versicherungen

Die Abrechnung von Versicherungsleistungen entspricht den in unserem Hause üblichen Leistungen des Bestattungsunternehmens.

Wir nehmen Ihnen die Mühen der Anschreiben von Versicherungen und dergleichen ab, überwachen den Zahlungseingang und verrechnen Ihre Ansprüche mit den Bestattungskosten. Etwaige anfallende Überschusszahlungen werden an die Hinterbliebenen ausbezahlt.

Bestattungskosten

Die Kosten einer Bestattung richten sich in erster Linie nach den Wünschen und Vorgaben der Hinterbliebenen.

Bei der Aufnahme des Trauerfalls in unserem Bestattungsunternehmen werden alle Einzelheiten im Detail aufgenommen und die anfallenden Kosten besprochen, sodass man auch während des Beratungsgespräches über die anfallenden Ausgaben informiert ist und die Gesamtbelastung kennt. In unserer Kostenaufstellung sind alle bekannten anfallenden Kosten enthalten sind, sodass etwaige Nachforderungen bei der Rechnungslegung nicht entstehen. Da die Bestattungskosten von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise von den örtlichen Gegebenheiten, abhängen lässt sich keine Pauschalsumme fixieren.

Gerne informieren wir Sie über die in Ihrer Heimatgemeinde anfallenden Beerdigungskosten und erstellen Ihnen im Rahmen eines Vorsorge- bzw. Beratungsgespräches ein genaues Angebot.

Wir überprüfen auch etwaige Ansprüche aus Sterbegeldern und Beihilfen. Wenn nötig, werden wir die entsprechenden Anträge stellen und Ihre Ansprüche aus Versicherungsleistungen mit unseren Kosten verrechnen.