Leistungen

Nach den Bestimmungen der jeweiligen Bestattungsgesetze sind nach einem Sterbefall bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.

Totenbeschau

Grundsätzlich muss jeder Verstorbene einer Totenbeschau unterzogen werden. Zweck dieser Untersuchung ist die Feststellung des eingetretenen Todes sowie der Art und Ursache des Todes. Nach Abschluss dieser Untersuchung stellt der jeweilige Arzt die Anzeige des Todes/Todesbescheinigung aus, welche für die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird. Mit der Ausstellung des Totenscheins ist auch die Freigabe des Leichnams verbunden. Der Verstorbene kann nunmehr vom Sterbeort auf den jeweiligen Friedhof überführt werden.

Ungeklärte Todesursache

Bei ungeklärter Todesursache und bei Todesfällen als Folge von strafbarer Handlung bzw. bei Verdacht auf fremdes Verschulden ergeht eine Meldung an die Exekutive, die ein behördliches Verfahren zur Klärung der Todesursache bis hin zur Obduktion einleitet. In diesen Fällen überführt unser Bestattungsunternehmen den Verstorbenen zum für die Durchführung der Obduktion vorgesehenen Ort. Wir klären mit den Behörden den Zeitpunkt der Freigabe des Verstorbenen, um dann mit Ihnen die weiteren Maßnahmen zu besprechen.