TESTAMENT
Mein letzter Wille
Das Testament ist eine vom Erblasser getroffene letztwillige Anordnung über seinen Nachlass, in der eine Person zu Gänze oder mehrere Personen zu einem Anteil als Erben eingesetzt werden.
Zu seiner Gültigkeit ist erforderlich, dass es eigenhändig geschrieben und eigenhändig unterschrieben ist. Die Erstellung eines Testaments beim Notar gibt die Sicherheit, ein formgültiges Testament errichtet zu haben, dessen Auffindbarkeit durch die Eintragung im Testamentregister der Notariatskammer sichergestellt ist.
Zu seiner Gültigkeit ist erforderlich, dass es eigenhändig geschrieben und eigenhändig unterschrieben ist. Die Erstellung eines Testaments beim Notar gibt die Sicherheit, ein formgültiges Testament errichtet zu haben, dessen Auffindbarkeit durch die Eintragung im Testamentregister der Notariatskammer sichergestellt ist.
Das Vermächtnis
Vom Testament unterscheidet sich das Vermächtnis dadurch, dass es keine Erbeinsetzung beinhaltet. Es werden nur über Teile des Nachlasses (z. B. Barbetrag, Wertpapiere, Grundstücke, usw.) Verfügungen getroffen. Hinsichtlich des nicht verfügten Teiles des Nachlasses tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

